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Umzugskosten von der Steuer absetzen

Umzug und Steuern bei beruflich bedingtem Umzug

Bei einem berufsbedingten Umzug können Sie die Umzugskosten als Werbungskosten steuerlich geltend machen. Der Umzug gilt als beruflich bedingt, wenn sich die Dauer der täglichen Fahrt zur Arbeit und zurück um insgesamt mindestens 1 Stunde (Hin- und Rückfahrt) verringert. Die Veranlassung eines Umzugs aufgrund beruflicher Weisung liegt auch beim beziehen oder räumen einer Dienstwohnung vor. In diesem Fall spielt die Entfernung zwischen Wohnort und Arbeitsstätte keine Rolle. Die Höhe der (beruflich bedingten) absetzbaren Umzugskosten regelt das so genannte Bundesumzugskostengesetz.

Dieser Artikel wurde anhand von uns vorliegenden Informationen verfasst und ersetzt keine professionelle Steuerberatung. A-Z Umzüge übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der vorliegenden Informationen.

Umzug und Steuern bei Privatumzug

Auch beim privat veranlassten Umzug gilt: Umzugskosten können Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzen. 20% der Kosten bis max. 4000 € können dabei geltend gemacht werden. Zur steuerlichen Berücksichtigung muss die Zahlung nachweisbar sein und muss daher per Überweisung oder EC- Karte getätigt werden. Folgende Kosten können Sie beispielsweise steuerlich geltend machen:

  • Umzugskosten inkl. Ein- und Auspacken des Umzugsguts (jedoch keine Materialkosten!)
  • Möbel-, Küchen- und Lampenmontage
  • Kosten für einen Kochherd bis zu 230 €, sofern die Notwendigkeit begründet ist
  • Die Hotelkosten, die z.B. durch die Besichtigung der neuen Wohnung am neuen Wohnort entstehen. Auch die Hotelkosten am Umzugstag, sowohl am Be- oder Entladeort werden berücksichtigt, wenn eine Übernachtung in eigener Wohnung aufgrund des Umzugs nicht möglich ist.
  • Die Fahrtkosten (z.B. bei Wohnungsbesichtigungen) bei Benutzung des eigenen PKW i.H. von pauschal 30 Cent pro gefahrenen Kilometer.
  • Kosten für die doppelte Miete, bis max. 6 Monate
  • Maklerkosten, die durch die Anmietung einer neuen Wohnung und Garage entstehen

Die Möglichkeit, Ihre Umzugskosten steuerlich abzusetzen ist ein guter Grund, um sich von fragwürdigen Angeboten zur Umzugsdurchführung „ohne Rechnung“ zu distanzieren.

Die Wahl einer vertrauenswürdigen Umzugsfirma ist der erste Schritt zum Geldsparen. A-Z Umzüge ist Ihr kompetenter Ansprechpartner in (fast) allen Fragen rund um Ihren privaten und gewerblichen Umzug.