Ihre Pflegeversicherung kann die Kosten für Ihren Umzug in Köln und deutschandweit übernehmen!
Umzug als Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes nach §40 Abs. 4 SGB XI
Nach §40 Abs.4 Sozialgesetzbuch XI kann die Pflegekasse einen finanziellen Zuschuss für Ihren Umzug gewähren. Gilt der Umzug als Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen kann die Förderung bis zu 4.000 EUR ausmachen.
Für die Kostenübernahme sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
- Der Umzug erfolgt in eine barrierefreie Wohnung.
- Durch den Umzug wird die häusliche Pflege ermöglicht oder wesentlich erleichtert
- Durch den Umzug wird die selbstständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wieder hergestellt und der Bedarf an Pflege verringert.
Nach §28a Abs. 1 Nr. 5 SGB XI kann der Umzug in die barrierefreie Wohnung als eine wohnumfeldverbessernde Maßnahme auch für Versicherte ab dem Pflegegrad 1 geleistet werden.
Eine „Maßnahme“ liegt unter Umständen auch dann vor, wenn innerhalb eines Hauses umgezogen wird. Selbst die behindertengerechte Möbelumstellung innerhalb einer Wohnung gilt in diesem Fall als eine Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes.
Vertrauen Sie der langjährigen Erfahrung von A-Z Umzüge im Bereich Pflegeumzüge und sparen Sie Zeit und Geld!